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Werbungskosten für Feuerwehrleute

Alle beruflich veranlassten Ausgaben zählen zu den Werbungskosten und können von der Steuer abgesetzt werden. ➔ FeuerwehrSteuererklaerung.de

Werbungskosten steuerlich geltend machen

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die du aufbringen musst, um deiner Arbeit bei der Feuerwehr nachzugehen. Der Gesetzgeber definiert Werbungskosten als “Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen” (§ 9 EStG). Beispiele für Werbungskosten lass sich viele finden: Die morgendlichen Fahrten zur Wache, Kosten bei Auswärtsaufenthalten, für die Feuerwehrausrüstung, für Versicherungen oder Bewerbungen.

Das Steuerrecht sieht vor, dass du diese Ausgaben zunächst selber bezahlst und anschließend in deiner Steuererklärung als Werbungskosten angibst. Werbungskosten werden mit deinen gezahlten Steuern verrechnet und wirken sich dadurch steuermindernd aus. Wenn Feuerwehrleute ihre gesamten berufsbedingten Kosten in die Steuererklärung mit einfließen lassen, so können sie mit einer Steuererstattung von mehreren Hundert bis Tausend Euro rechnen.

Typische Werbungskosten für Feuerwehrleute

Fahrten zur Wache

Fahrten von der Wohnung zur Wache kannst du pauschal mit 30 Cent pro Kilometer einfacher Fahrt abrechnen lassen.

Bürokosten und Arbeitsmittel

Wenn du aus beruflichen Gründen Anschaffungen wie Arbeitskleidung und -materialien getätigt hast, sind diese absetzbar.

Versicherungen

Versicherungen für berufliche Risiken (wie bspw. die Berufshaftpflichtversicherung) sind als Werbungskosten absetzbar.

Umzüge

Kosten für einen beruflich bedingten Umzug sind ebenfalls Werbungskosten und können komplett von der Steuer abgesetzt werden.

Werbungskosten im Detail

Grundsätzlich können alle Ausgaben, die zum Zwecke deines Berufes als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann getätigt werden, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Es ist daher empfehlenswert, Rechnungen und Belege zu sammeln und aufzuheben. Aber auch ohne Belege können viele Kostenpunkte durch einfache Pauschalbeträge steuerlich geltend gemacht werden.

Bei allen nachfolgenden Werbungskosten gilt, dass die Pauschalen und Zuschüsse nicht doppelt angerechnet werden. Wenn du also bereits Bezuschussungen für die Dienstreise oder Fortbildung vom Arbeitgeber bekommen hast, musst du dies in der Steuererklärung angegeben.

1. Fahrten zur Arbeit

Für die Wegstrecke zwischen Wohnung und der Wache kannst du eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer einfacher Fahrt beanspruchen. Um diese Pauschale geltend zu machen, musst du keine Belege für deine Tankkosten etc. aufheben. Die Pauschale ist sogar verkehrsmittelunabhängig und kann auch von Mitfahrern einer Fahrgeeinschaft beantragt werden. Der Maximalbetrag der Entfernungspauschale beträgt 4.500 Euro im Jahr.

Wenn du lieber Fahrtkosten in voller Höhe von der Steuer absetzen möchtest, anstatt die Pauschale zu nutzen, dann musst du in der Regel Nachweise in Form von Tankquittungen oder Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr vorweisen können.

2. Büromaterialien und Arbeitsmittel

Auch für Büromaterialien kannst du eine Pauschale geltend machen. Sie beträgt 110 € pro Jahr. Darüber hinaus kannst du sämtliche Gegenstände, die überwiegend beruflich genutzt werden, steuerlich absetzten. Beispiele hierfür sind PC, Notebook, Smartphone oder auch Software. Sofern ein einzelnes Arbeitsmittel Kosten von 487,90 Euro (inkl. 19% Mehrwertsteuer) nicht übersteigt, kann dieses sofort voll abgesetzt werden. Bei teureren Gegenständen kann der Anschaffungspreis über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

3. Telefon und Internet

Feuerwehrleute können aufgrund ihrer Anforderung zur ständigen Erreichbarkeit die Hälfte der Grundgebühren und 20% der Gesprächskosten geltend machen. Wer ein neues Telefon gekauft hat, kann mit derselben Begründung 20% des Kaufpreises abrechnen. Hierfür sind Kaufbelege notwendig.

4. Ausrüstung und Kleidung

Die Anschaffung neuer Berufskleidung und sonstiger Ausrüstung kann als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Auch das Waschen der Arbeitskleidung oder Reparaturkosten können angegeben werden. Da es bei diesen Kostenpunkten keine Pauschalen gibt, sollten die Rechnung aufgehoben werden.

5. Fachliteratur und berufliche Weiterbildung

Ausgaben für Fachliteratur und Kosten für Materialien zur beruflichen Weiterbildung können abgesetzt werden. Im Falle von Fortbildungen können ggf. auch Fahrtkosten oder Übernachtungskosten geltend gemacht werden.

6. Berufliche Versicherungen

Feuerwehrleute schließen oftmals eine Versicherung ab, die berufliche Risiken abdeckt. Diese Versicherungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierzu zählen zum Beispiel Berufshaftpflicht, Unfallversicherung (für beruflich veranlasste Unfälle) oder Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht).

Private Versicherungen (Kranken- und Pflegeversicherung, Lebensversicherung, Haftpflicht, Rechtsschutz etc.) können nur als Sonderausgaben abgesetzt werden, nicht als Werbungskosten.

7. Fortbildungen und Auswärtstätigkeiten

Nicht nur Fahrten zur Wache, sondern auch Fahrten im Zuge von beruflichen Auswärtstätigkeiten oder Weiterbildungsmaßnahmen können von der Steuer abgesetzt werden. Mit der Dienstreisepauschale kannst du Hin- und Rückweg mit je 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen. Das gilt auch, wenn du längere Zeit an einem anderen Standort stationiert warst.

8. Verpflegungsmehraufwand

Bei Einsätzen außerhalb deiner Stammwache, die eine gewisse Zeitdauer übersteigen, steht dir eine Entschädigung für den Verpflegungsmehraufwand zu. Sofern der Arbeitgeber keine Spesenzahlungen o.Ä. gewährt, beträgt diese Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 12 Euro. Bei 24 Stunden Abwesenheit beträgt die Pauschale 24 Euro. Bei Dienstreisen ins Ausland kann die Pauschale um ein Vielfaches höher liegen.

9. Umzüge

Wenn du aufgrund deines Berufs als Feuerwehrmann umziehen musstest, sind die damit verbundenen Kosten voll steuerlich abzugsfähig. Hierunter fallen beispielsweise Fahrtkosten, Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen, Maklergebühren oder ggf. doppelte Mietzahlungen.

Auch wenn du keine Belege mehr für die oben genannten Kosten hast, kannst du dir eine Pauschale für weitere Umzugskosten von 764 Euro ohne Nachweise auszahlen lassen.

10. Doppelte Haushaltsführung

Wenn du aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt unterhältst, kannst du viele Kosten für die Zweitwohnung von der Steuer absetzen. Es gibt allerdings strenge Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen. Du musst nachweisen, dass die folgenden Punkte zutreffen:

  • Du unterhältst die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen
  • Deine Arbeitsstätte ist von der Zweitwohnung mindestens 30 Minuten schneller zu erreichen.
  • Du beteiligst dich finanziell an der Wohnung am Erstwohnsitz.
  • Deine Wohnung am Erstwohnsitz ist dein Lebensmittelpunkt, d.h. deine Familie und dein Freundeskreis wohnen dort.

Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du folgende Kosten von den Steuern absetzen:

  • Miet- und Nebenkosten der Zweitwohnung
  • Zweitwohnungsteuer
  • Rundfunkbeitrag
  • Möbel und weitere Einrichtungsgegenstände (Basisausstattung)
  • Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz

10. Gewerkschaften

Deine Beiträge zu Gewerkschaften oder Spenden an Hilfsorganisationen kannst du in voller Höhe von der Steuer absetzen.