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Doppelte Haushaltsführung - FeuerwehrSteuererklaerung.de

Wer am Arbeitsort mit einer Zweitwohnung gemeldet ist, kann die kompletten Mietkosten von der Steuer absetzen. Mehr bei ➔ FeuerwehrSteuererklaerung.de

Was ist die doppelte Haushaltsführung?

Die doppelte Haushaltsführung ist das Unterhalten von einer Zweitwohnung am Arbeitsort, zusätzlich zu der Erstwohnung am Heimatort. Die Mietkosten der Zweitwohnung und vieles mehr können komplett als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass dein Lebensmittelpunkt bei deinem Erstwohnsitz liegt. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem dein Freundeskreis und deine Familie leben. Des Weiteren muss deine Zweitwohnung zum Zwecke des Berufes unterhalten werden und deine Arbeitsstätte muss schneller erreichbar sein als vom Hauptwohnsitz. Wichtig ist auch, dass du dich an der Wohnung am Erstwohnsitz finanziell beteiligst. Du musst nachweisen, dass du von den laufenden Kosten der Haushaltsführung mindestens 10% übernimmst.

Wie viel Geld kann ich erwarten?

Wenn du eine doppelte Haushaltsführung hast, können monatlich bis zu 1000€ für die Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung steuerlich geltend gemacht werden. Auch Fahrten zum Heimatort und Ausgaben für die Einrichtung können angerechnet werden.

Welche Kosten für die Zweitwohnung können abgesetzt werden?

Rundfunkbeitrag

Der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von 17,50 Euro pro Monat kann komplett steuerlich verrechnet werden.

Miete/Nebenkosten

Bis zu 1.000 Euro pro Monat kannst du für Miete, Strom, Heizung und Wasser von der Steuer absetzen.

Zweitwohnungsteuer

Viele Städte erheben für den zweiten Wohnsitz eine Steuer. Diese kann voll geltend gemacht werden.

Weitere absetzbare Kosten bei doppelter Haushaltsführung

Zur Erinnerung: Der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Unterkunftskosten liegt bei 1.000€ monatlich. Darüber hinaus kannst du weitere Werbungskosten geltend machen, wie Umzugskosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Möbel.

Umzugskosten

Wenn du von deinem Heimatort an den Zweitwohnsitz umziehst, kannst du die hierbei entstehenden Kosten komplett steuerlich geltend machen. Hierzu muss ein Beleg vorgezeigt werden. Du hast bei der doppelten Haushaltsführung jedoch keinen Anspruch auf die Umzugspauschale, die bei regulären berufsbedingten Umzügen gilt.

Fahrtkosten

Zu Beginn und bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung können die im Zuge des Wohnungswechsels entstandenen Fahrtkosten (maximal 2 Fahrten) in voller Höhe oder alternativ pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus können ebenfalls regelmäßige Heimfahrten an den Lebensmittelpunkt steuerlich geltend gemacht werden. Selbst ohne Belege gewährt das Finanzamt die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer, einmal wöchentlich.

Hinweis: Auch diejenigen, die nicht wöchentlich an den Heimatort zurückkehren, können Kosten absetzen. Telefonkosten für Gespräche mit Familie und Freunden dürfen beispielsweise anteilig abgesetzt werden. Allerdings können Feuerwehrleute auch pauschal die Telefon-/Internetpauschale von 20 Euro pro Monat nutzen, um diese Art von Kosten geltend zu machen.

Verpflegungsmehraufwand

Da in den ersten drei Monaten nach dem Umzug noch nicht alles an Ort und Stelle steht, können Feuerwehrleute in dieser Zeit eine Verpflegungskostenpauschale von 24€ pro Tag in Anspruch nehmen.

Möbel & andere Einrichtung

Eine neue Wohnung einzurichten ist teuer. Die Basisausstattung (Bett, Schreibtisch, Sofa, Waschmaschine, Herd und Beleuchtung) kann steuerlich verrechnet werden, insofern die Kosten pro einzelnem Gegenstand unter 487,90€ brutto liegen. Teurere Möbelstücke kannst du gestückelt über mehrere Jahre geltend machen.

Maximilian S. (Bocholt, 05. Februar. 2016)
Ich wohne in Bocholt und arbeite in Oberhausen. Meine Einzimmerwohnung in Oberhausen kann ich komplett absetzen. Mit dem Tool geht das einfacher als bisher. Maximilian S. (Bocholt, 05. Februar. 2016)