3 Min.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Feuerwehrleute mit Kindern bekommen eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen. Was du über Kindergeld und Kinderfreibeträge wissen solltest. ➔ FeuerwehrSteuererklaerung.de

Was können Eltern steuerlich absetzen?

Der Staat gewährt Eltern in Deutschland durch zahlreiche Förderungsinstrumente steuerliche Vorteile. Diese Vorteile sind nur durch die Abgabe einer Steuererklärung zugänglich. Um Steuervorteile zu nutzen, müssen entsprechende Angaben zum Nachwuchs in der Steuererklärung gemacht werden.

Hinweis: Wenn du sichergehen willst, dass alle steuermindernden Angaben auch ihren Weg in die Erklärung finden, empfiehlt es sich, mit unserem Online-Tool Feuerwehrsteuererklaerung.de zu arbeiten. Alle notwendigen Angaben werden von dir abgefragt und damit eine maximale Steuerrückerstattung sichergestellt.

Kindergeld und Kinderfreibeträge

Eltern haben Anspruch auf entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Es ist nicht möglich, Kindergeld zu erhalten und zugleich die Kinderfreibeträge in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Kinderfreibeträge führen nur bei rund 5 Prozent aller Steuerzahlerinnen und –zahler zu einem Vorteil. Für die meisten Eltern lohnt es sich eher, Kindergeld in Anspruch zu nehmen.

Kindergeld

Um Kindergeld zu beziehen, müssen Eltern einen Antrag stellen. Der Antrag enthält Informationen über die finanzielle Situation der Familie sowie einige persönliche Angaben. Da die meisten Vergünstigungen nur durch Nachweis dieses Antrags zu erhalten sind, sollten alle Eltern diesen Antrag stellen. Ohne den Antrag kann das Finanzamt beispielsweise keine steuerrechtlichen Vergünstigungen gewährleisten.

Wenn der Antrag genehmigt ist, kann das Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden. Kindergeld ist sowohl für leibliche Eltern als auch für Pflege- oder Adoptiveltern verfügbar. Die Bedingung ist, dass die Eltern ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

In diesem Jahr beträgt das Kindergeld für die ersten zwei Kinder jeweils 192€ monatlich, für das dritte Kind 198€ und für jedes weitere Kind 223€. Kindergeld steht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes für die Eltern zur Verfügung. Nach der Volljährigkeit wird es nur dann weiterhin gewährt, wenn eine Ausbildung nachgewiesen werden kann. Über das 25. Lebensjahr hinaus gibt es in Normalfall kein Kindergeld mehr. Selbst dann nicht, wenn das Kind noch eine Ausbildung macht oder noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat. Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, bilden eine Ausnahme.

Kinderfreibeträge

Um den Kinderfreibetrag geltend zu machen, müssen Eltern in der Steuererklärung eine entsprechende Anlage ausfüllen. Der Kinderfreibetrag dient der Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Kindes. Eltern, deren Verdienst unter einer bestimmten Höhe ist, zahlen durch den Kinderfreibetrag keine oder deutlich weniger Steuern. Um Kinderfreibeträge geltend zu machen, muss pro Kind eine eigene Anlage in der Steuererklärung ausgefüllt werden.

2017 liegt der Gesamtkinderfreibetrag bei 7.356 €.

Kindergeld oder Kinderfreibeträge?

Kindergeld

Alle Eltern sollten Kindergeld beantragen. Anspruch besteht ab der Geburt des Kindes. Allerdings kann das Kindergeld nur sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Pro Kind gibt es einen bestimmten Betrag.

Kinderfreibeträge

Kinderfreibeträge führen dazu, dass ein Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Denn das Existenzminimum für Eltern und Kind muss gesichert sein. Die Freibeträge werden regelmäßig erhöht.

Weitere Entlastungsbeträge

Neben Kindergeld und Kinderfreibeträgen gibt es noch den Entlastungsbetrag, die Kinderbetreungskosten, die Riester-Förderung Kinderzulage und den Kinderzuschlag.

Entlastungsbetrag: Speziell für Alleinerziehnde, die einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben. Der Entlastungsbetrag umfasst jährlich knapp 2.000 €, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Kinderbetreuungskosten: 2/3 der Kosten für die Kinderbetreuung können bis zum 14. Lebensjahr jedes Kindes als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Maximalbetrag liegt bei 4.000 € pro Kind und Jahr.

Riester-Förderung Kinderzulage: Feuerwehrleute mit Riester-Rente, bekommen jährlich 300 € als Zulage für jedes Kind.

Kinderzuschlag: Geringverdiener können bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag von maximal 170 € pro Kind bekommen.