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Online-Steuererklärung speziell für Feuerwehrleute

Die Liste an Kosten, die von Angehörigen einer Berufsfeuerwehr steuerlich geltend gemacht werden können, ist lang. Mit unserem Tool ist die Steuererklärung für Feuerwehrleute ein Kinderspiel.

Die erste Online-Steuererklärung speziell für Feuerwehrleute

Muss die Steuererklärung wirklich eine komplizierte Angelegenheit sein? Nach Ansicht eines jungen Berliner Unternehmens mit Sicherheit nicht. Seit Dezember 2015 bietet die study clever GmbH für verschiedene Zielgruppen konzipierte Online-Steuererklärungen an. Mit einer neuen Plattform richtet sich study clever mit ihrem Service nun auch an Angehörige von Berufsfeuerwehren.

Unter feuerwehrsteuererklaerung.de können seit Ende Oktober Feuerwehrleute einfach und mit wenig Zeitaufwand eigenständig ihre Steuererklärung erstellen. Ein speziell auf die steuerlichen Bedürfnisse und Erfordernisse von Feuerwehrfrauen und -männern zugeschnittenes Steuer-Tool navigiert die Nutzer sicher durch ihre Steuererklärung, die am Ende einfach per Mausklick an das zuständige Finanzamt übermittelt werden kann. Viele Hilfen und Tipps stellen sicher, dass keine wichtigen Angaben vergessen und eine maximale Steuererstattung erzielt werden kann.

Warum eine Spezial-Steuererklärung für Feuerwehrleute?

David Czaniecki, Gründer und Geschäftsführer der study clever GmbH: “Für Laien ist das Thema Steuern & Steuererklärung kaum zu greifen. Weil auch ich mich früher eine Ewigkeit mit meiner Steuererklärung herumschlagen musste und kein üppiges Honorar an einen Steuerberater zahlen wollte, dachte ich mir: Das muss auch einfacher gehen! Die Entwicklung spezialisierter Steuer-Tools ist unsere Lösung.

Wir halten nicht viel von komplizierten Steuerformularen. Unser Tool für Feuerwehrleute konzentriert sich ausschließlich auf relevante Steuerfragen für diese Zielgruppe. Dadurch bleibt der Zeitaufwand minimal und der Eingabeprozess jederzeit übersichtlich. Das überaus positive Feedback von Feuerwehrleuten ist eine schöne Bestätigung für unsere Bemühungen, das deutsche Steuersystem zu revolutionieren.”

Welche Kosten können Feuerwehrleute von der Steuer absetzen?

Die Liste an Kosten, die von Angehörigen einer Berufsfeuerwehr steuerlich geltend gemacht werden können, ist lang. Grundsätzlich erkennt das Finanzamt alle Ausgaben, die eindeutig im Zuge einer beruflichen Tätigkeit entstehen, als Werbungskosten an. Werbungskosten können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden und führen damit zu einer Steuererstattung. Typische Werbungskosten für Feuerwehrleute sind zum Beispiel:

  • Fahrtkosten für den täglichen Weg zur Feuerwache: Hier können durch Vorlage von Belegen die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden; alternativ kann die Kilometerpauschale von 0,30€/km beansprucht werden.
  • Einsätze & Dienst außerhalb der Feuerwache: Für dienstliche Tätigkeiten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte steht Feuerwehrleuten eine Entschädigung für den Verpflegungsmehraufwand zu. Bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden gibt es pauschal 12 Euro, ab 24 Stunden (z.B. mehrtägige Fortbildungen, Übungen etc.) gibt es 24 Euro pro Tag.
  • Arbeitskleidung & Co.: Stellt der Arbeitgeber nicht in vollem Umfang die benötigte Ausrüstung, können entsprechende Anschaffungen komplett abgesetzt werden. Auch die Kosten für die Reinigung von Berufskleidung können geltend gemacht werden.
  • Versicherungen: Beiträge zu Versicherungen wie Berufsunfähigkeit, Berufshaftpflicht oder Krankenversicherung wirken sich steuermindernd aus.
  • Viele weitere Kosten: berufsbedingte Umzüge, doppelte Haushaltsführung, Weiterbildungen etc.

Diese Kosten können Feuerwehrleute zum Beispiel von der Steuer absetzen

Arbeitskleidung

Auch die Kosten für die Reinigung von Berufskleidung können geltend gemacht werden.

Versicherungen

Beiträge zu Versicherungen wie Berufsunfähigkeit, Berufshaftpflicht oder Krankenversicherung wirken sich steuermindernd aus.

Fahrtkosten

Fahrtkosten für den täglichen Weg zur Feuerwache.

Wie funktioniert die Feuerwehrsteuererklärung?

Um eine Steuererklärung über das Portal feuerwehrsteuererklaerung.de zu erstellen, ist keine Software-Installation notwendig. Nach der Registrierung können die Nutzer mit PC, Laptop, Tablet oder Smartphone sogleich mit der Erstellung ihrer Steuererklärung beginnen. In mehreren Schritten werden typische berufsbedingte Kosten von Feuerwehrleuten abgefragt. Viele steuermindernde Pauschalen werden automatisch vorgeschlagen und müssen nur bestätigt werden. Ein Erstattungsrechner zeigt nach jeder Eingabe an, mit welcher Steuererstattung die Nutzer rechnen können. Am Ende kann die fertige Erklärung online ans Finanzamt übermittelt sowie als PDF-Version heruntergeladen werden. Bei technischen Problemen oder allgemeinen Fragen zum Steuer-Tool bietet feuerwehrsteuererklaerung.de telefonischen Support an. Eine individuelle Steuerberatung darf nicht gegeben werden.

Steuererklärung für freiwillige Feuerwehrleute

Freiwillige Feuerwehrfrauen und -männer können ihre Steuererklärung über wundertax.de abgeben. Vor allem Aufwandsentschädigungen können geltend gemacht werden.